Corona Holzbuchstaben

Reiseberatung

Hausärztliche Reiseberatung zu Zeiten von Covid-19


Seit dem Beginn dieser Pandemie mit März 2020 sind wir permanent mit plötzlichen und ungewohnten Einschränkungen des öffentlichen und gesellschaftlichen Lebens, sozialer und physischer Distanz und  fortwährenden Unsicherheiten mit nach wie vor bestehender Reduktion unseres zuvor gewohnten sozialen Lebens konfrontiert. In vielen Menschen regt sich wieder die Sehnsucht nach Urlaub, Reisen, Erholung und “Freiheit” - oder der Wunsch nach der Fortsetzung altbekannter Urlaubs- und Feiertraditionen. 

Die Zeit von Covid-19 ist jedoch noch nicht vorbei, die weitere Entwicklung noch nicht genau abzusehen. Es kann auch weiterhin immer wieder zum Auftreten von regionalen Cluster kommen, die den Reiseverlauf beeinflussen. Zusätzliche Rolle im Infektionsgeschehen spielen auch neu auftretende Mutationen (und die Schutzwirkung existierender Impfungen gegen diese). Demgegenüber stehen Grenzöffnungen und Lockerungen, die Rückkehr in eine “neue Normalität”.

Was aber kann man jenen Leuten, die ihren Urlaub wahrnehmen wollen und die aufgrund der letzten Monate und der damit verbundenen Schwierigkeiten ein tiefstes Erholungsbedürfnis haben, raten?

Prinzipiell gilt: Die Reisewarnungen vom Außenministerium und die bestehenden Ein-und Ausreisebeschränkungen sowie gültige Empfehlungen sollten unbedingt beachtet werden. Zunehmend beginnen auch wieder berufliche Reisen. Selbst Reisen in Österreich zu Zeiten von Covid können in ihrer Planung Herausforderung werden. Aus hausärztlicher Sicht ist somit zu beachten:


Hausärztliche Einschätzung des individuellen Risikos

  • individuelle Einschätzung (Grunderkrankungen und relevante Risikofaktoren eines schwereren Covid-19-Verlaufs)
  • Reiseberatung (Ziel? lokale Situation? Ausstattung des dortigen Gesundheitssystems?)
  • Zusammenstellung einer Reiseapotheke inkl. notwendiger Dauermedikamente in ausreichendem Maß - inklusive einer RESERVE für eine eventuell verzögerte Rückkehr durch Reiseeinschränkungen (neuerliche Unterbrechung Flugverkehr, Grenzschließungen, Quarantänebestimmungen)
  • Impfberatung - Überprüfung sonstiger empfohlener Impfungen lt. österr. Impfplan (u.a. diTet,Pert, HBV, Pneumokokken, MMR) und für das vorgegebene Reiseland - auch in Berücksichtigung der möglicherweise notwendigen Impfabstände -  die derzeit zugelassenen COVID-19 Vakzine sind inaktivierte Impfstoffe, ein Abstand zu anderen Totimpfstoffen muss nicht eingehalten werden, in der 12. Aktualisierung zur COVID-19 Impfung der STIKO wird zu Lebendimpfstoffen ein Abstand von 2 Wochen vor und nach Impfung empfohlen, in den Anwendungsempfehlungen des NIG ( seit V 5.2, 15.10.2021) die gleichzeitige Impfung mit Lebendimpfstoffen als möglich erachtet. 
  • wie sonst auch: Beratung zur Thromboseprophylaxe (Medikamentöse Thromboseprophylaxe nur für Risikopersonen bei längeren Reisen, ansonsten Stützstrümpfe (KKL II)


Ausführliche Information über sinnvolle Maßnahmen und Verhaltensweisen

  • physical Distancing
  • Aufklärung über Testsicherheit (AG-Schnelltests und PCR-Tests als “Momentaufnahmen”) und Impfschutz (Teil-oder Vollimmunisierung, Booster)
  • Unabhängig davon gilt weiterhin:
    • Vermeiden von Veranstaltungen und Besichtigungen in geschlossenen Räumen und Ansammlungen von unbekannten und großen Menschengruppen
    • Risiko erhöhend sind: lautes Sprechen, vor allem face to face; Singen jedenfalls, Rauchen v.a. face to face (Aerosole!) – vermeiden Sie als auch dicht gedrängte Menschenansammlungen im Freien, wo eine schwerer Kontrollierbarkeit des Selbstschutzes besteht (z.B. trunkene, feiernde, singende Menschenansammlungen - “Partymeilen”, Christkindlmärkte, Siegesfeiern von Fangemeinden, große „Privatfeiern“ mit übermäßigen Besuchermengen  u.ä. ) 
    • Restaurantbesuche - Abstandhalten, freie Belüftbarkeit? (In geschlossenen Räumen ohne Möglichkeit einer direkten Belüftung stellt sich die Frage nach der Qualität der Belüftung/Klimaanlage), besser im Gastgarten
    • unbedingtes Einhalten der lokal empfohlenen Verhaltensmaßnahmen (wo ist Maske zu tragen?
    • Einhaltung des Abstandes von mind. 2 m (international bzw. auf Reisen: 6 feet = ca. 183 cm))
    • Reisen mit bekannten Personen/Gruppen, auf deren Beachtung allgemeiner Grundregeln auch vertraut werden kann, ist klar zu bevorzugen
    • vermeiden öffentlicher oder gemeinschaftlicher Toilettenanlagen mit offensichtlich fehlenden Hygienestandards/ohne regelm. Säuberung/Desinfektion Händehygiene (häufiges Händewaschen), ggf. auch Mitnahme eines Händedesinfektions-und Flächendesinfektionsmittels (z.B. Fertigdose mit Tüchern, Handschuhe), nicht ins Gesicht greifen, Husten und Niesen in den Ellbogen

MASKEN 
 

Grundsätzlich ist zu beachten, dass eine durchfeuchtete Maske keinen Schutz mehr bietet. Die Gesichtspartie muss dicht abgedeckt sein.  

Die Reisenden müssen wissen, welche Art der Maske (MNS oder FFP2?)  im Reiseland verpflichtend notwendig ist und wo diese getragen werden muss! Optimal bleibt hier die FFP2-Maske ohne Ventil in ausreichender Vorratsmenge mitzunehmen - selbst wenn im Reiseland lediglich ein Mund-Nase-Schutz (chirurgische Maske) empfohlen wäre - die FFP2 Maske hat den höheren Eigenschutz.

  • Aufklärung der Reisenden über die Funktion des MNS - bei chirurgischen Masken und selbstgemachten Stoffmasken: Fremdschutz > Eigenschutz (daher sollte auch das Umfeld bereit sein, Masken zu tragen
  • weitere persönliche Schutzausrüstung notwendig (Handschuhe? Bei Intoleranz von Masken: Visiere oder ärtzliche Bestätigungen gültig)?
  • Bestärkung des eigenen Bedürfnisses an Schutzmaßnahmen - selbst wenn der Rest der Gruppe oder der Umgebung sich nicht an basale Sicherheitsmaßnahmen hält - es ist im eigenen Interesse sich selbst zu schützen und den Schutz durch die Umgebung einzufordern


Reisemodalitäten

  • Individualreisen bevorzugen: Reisen besser mit Familie oder in bekannten kleinen Gruppen
  • kleinere Hotels bevorzugen, Vermeidung von Gruppenschlafsälen
  • individuelle Anreise bevorzugen – Schutzmaßnahmen (Masken, Abstand) bei Massentransportmitteln und in Wartezonen, v.a. von  langen Schifffahrten ist bei deutlich höherem Risiko abzuraten
  • zu bevorzugen sind Veranstaltungen und Besichtigungen im Freien, Restaurantbesuche nur unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes und ebenfalls bevorzugt im Freien
  • regelmäßige Beachtung der lokalen Nachrichten bzw. Infektionslage (Variants of Concern?)
  • sofortige ärztliche Kontaktaufnahme bei Infektsymptomen (auch bei Reisemitgliedern einfordern)
  • potentielle Forderung nach Selbstisolation nach Rückkehr mitberechnen (jederzeit je nach nationalen und internationalen Entwicklungen wieder möglich)

Je weniger Grenzen überquert werden und umso kürzer die Reisedistanz, desto weniger wahrscheinlich sind Verzögerungen in der Hin-und Rückreise und desto einfacher ist eine rasche Rückkehr bei eigenen gesundheitlichen Problemen - bei Reisen ins Ausland:  Reisewarnungen des Außenministeriums beachten und eine Reiseregistrierung beim Außenministerium durchführen

 

Zusammenfassung

  • Entsprechend jeder hausärztlichen Reiseberatung angepasst an das individuelle Risiko, insbesondere aber unter Beachtung von
    • geschlossenen Räumen/Transportmittel und fraglicher Belüftung und
    • Verweildauer > 15min und < 2m Abstand
  • Ausreichend Flüssigkeit und Jause bei zu erwartend längeren Grenzkontrollen oder unbekannter Infrastruktur entlang der Reiseroute
  • Aufklärung über allgemeine Schutzmaßnahmen und Risikosituationen
  • Achtung! Bei Reise-/Stronoverischerungen bzw. auch konkret wegen einer potentiellen Rückholung aufgrund der Pandemie gezielt Erkundigungen einholen! Auch bei bestehenden Versicherungen ist daran zu denken (z.B. Kreditkarten, ÖAMTC, Alpenverein….), dass Problemstellungen i.R. von Pandemien vielleicht nicht abgedeckt sind (v.a. wenn keine behördliche Stellungnahme vorliegt - z.B. Einreiseverordnungen).
  • Beachtung der Reisewarnungen (Außenministerium) und Registrierung ebenda bei Reisen ins Ausland

Prinzipiell gilt: jede Art der Reise kann das Infektionsrisiko erhöhen, je besser man die entsprechenden Verhaltensmaßnahmen einhält und einfordert, desto besser ist man dennoch geschützt. Man muss sich jedoch bewusst sein, dass selbst beim Tragen von Masken und der Einhaltung sämtlicher Regeln immer ein Restrisiko besteht.

Möglicherweise sind RT-PCR-Tests, Antigen-Schnelltests oder Gesundheitsatteste zur Einreise/Ausreise notwendig - Hausärzt_innen sollten daher gezielt nachfragen, ob diese Informationen durch die Reisenden bereits eingeholt wurden - und wann - hier ändern sich die Bedingungen oft kurzfristig.

Reiserückkehr

Die aktuellen Einreisebestimmungen sind unbedingt zu beachten!

Bei Infektzeichen nach Reiserückkehr ist eine Selbstisolation und Testung (z.B. nach telefonischer Vereinbarung mittels AG-Schnelltest in der hausärztlichen Primärversorgung) anzustreben. Der zeitnahe hausärztlicher Erstkontakt spielt beim Auftreten von Infektsymptomen eine wesentliche Rolle! Covid-19 Verdachtsfälle unterliegen der Meldepflicht lt. Epidemiologiegesetz.

Bei Infektzeichen: Monitoring

Gibt es bei Rückkehr vulnerable Familienmitglieder zu Hause -kann ein Abwarten eines Sicherheitsintervalls von 14 Tagen je nach Art und Ort der Reise sinnvoll sein (freiwillige Selbstisolation ggü. den Angehörigen zu deren Schutz).

Abhängig vom Einreiseland: Da ein Schnelltest nur eine Momentaufnahme ist und bei asymptomatischen Personen falsch negative Ergebnisse durchaus vorkommen können, ist bei Einreise eine entsprechende Quarantäne notwendig, frühestens nach 5 Tagen (mediane Inkubationszeit) ist eine vorzeitige Beendigung einer Einreise-Quarantäne mittels Testdurchführung möglich (PCR).

Vorschlag einer Patienteninformation 

Metadaten:
Autorin: Dr. Maria Wendler
Review: Univ.-Prof. Dr. Herwig Kollaritsch,
Dr. Burghuber, Dr. Croy, Dr. Glehr, Dr. Kamenski, Dr. Rabady
Letztes Update 23.12.2021